Über uns
"Wir befinden uns im Jahre 2006. In ganz Baden-Württemberg gilt ein Rahmenvertrag, der die Vergütung von Krankenfahrten mit Taxis regelt...
In ganz Baden-Württemberg? Nein! Ein von unbeugsamen Taxlern bevölkerter Landstrich hört nicht auf, den Krankenkassenverbänden und ihrer Fahrpreis-Politik Widerstand zu leisten..."
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Am Anfang unserer gemeinsamen Initiative für das Ortenauer Personenbeförderungsgewerbe stand ein Einladungs-Telefax und eine handvoll frustrierter und teilweise zutiefst verunsicherter Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer aus dem Baden-Württembergischen Ortenaukreis.
Vorausgegangen war der Abschluß eines sogenannten Rahmenvertrages, der von Vertretern der Baden-Württembergischen Verkehrsverbände unter Federführung des Verkehrsverbandes Südbaden e.V. und den Baden-Württembergischen Krankenkassenverbänden, vertreten durch die AOK Baden-Württemberg, ausgehandelt worden war.
Aufgrund darin enthaltener unzureichender und nicht kostendeckender Vergütungsregelungen rückte zunächst das Kinzigtäler Taxigewerbe enger zusammen und bestärkte sich in teils wochenlangen täglichen Telefonaten gegenseitig immer wieder, dieses Vertragswerk nicht zu unterschreiben.
Als die AOK-Bezirksverwaltung mit einer äußerst fragwürdigen Strategie mittels massiver Telefonanrufe Druck auf die rebellischen Unternehmen auszuüben versuchte, wurde recht kurzfristig am 25.Juli 2006 die Einladung zu einer ersten Zusammenkunft versendet. Drei Taxiunternehmen aus dem oberen Kinzigtal initiierten dieses erste Treffen, das am 31.Juli 2006 im Gasthaus "Zur Blume" in Haslach-Schnellingen stattfand.
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Der Einladung, die an insgesamt acht Unternehmen zwischen Gengenbach, Oberharmersbach, Wolfach und Hornberg gerichtet war, folgten zunächst zwölf Unternehmen. Selbst Vertreter von Taxiunternehmen aus der Raumschaft Lahr waren bei dieser ersten gemeinsamen Sitzung, die heute als die eigentliche Geburtsstunde der IG Taxi Ortenau betrachtet werden kann, anwesend.
Das Ergebnis einer nahezu dreistündigen Diskussion über die weitere Vorgehensweise im Bezug auf den angeführten Rahmenvertrag mit den Krankenkassen war eine gemeinsam verfasste Resolution an die untere Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg. Unmißverständlich legte man der Behörde nahe, den Rahmenvertrag ausgiebig zu prüfen und als unzulässig abzulehnen.
In den folgenden Wochen und Monaten erfolgten regelmäßige monatliche Treffen, die sogenannten Taxistammtische, in deren Verlauf immer wieder der aktuelle Sachstand diskutiert und weitere gemeinsame Schreiben an die Straßenverkehrsbehörde in Offenburg verfasst wurden.
Man empfing in diesen Monaten prominente Gäste aus den Reihen der Taxiverbände und wertete Zahlenmaterial aus den einzelnen Taxibetrieben aus, um eindeutig zu belegen, daß durch die von den baden-württembergischen Krankenkassenverbänden angestrebten Preispolitik eine Störung des Verkehrsmarktes heraufbeschworen würde.
Im Verlauf der sich immer mehr verhärtenden Fronten, insbesondere zwischen AOK Baden-Württemberg und dem regionalen Taxigewerbe, wurden zwei führende Taxiunternehmen der IG Taxi Ortenau aus dem Krankenfahrten-Markt für AOK-Versicherte Patienten ausgeschlossen. Der fast hilflos erscheinende Versuch, ein Exempel zu statuieren... Das Gegenteil dessen, was die AOK damit bezweckte, wurde erreicht: Unsere Solidargemeinschaft rückte noch enger zusammen.
Dann endlich der lang ersehnte Durchbruch: Nach hartem ringen und unermüdlichem Kampf gegen die Dumpingpreisverordnung der Baden-Württembergischen Krankenkassenverbände erfolgte dann im Sommer 2007 die erlösende Nachricht aus dem Landratsamt und dem inzwischen eingeschalteten Regierungspräsidium:
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"Das Landratsamt Ortenaukreis hat den Rahmenvertrag über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten im Dezember 2006 abgelehnt und festgestellt, dass dieser keine Wirkung entfaltet.
Die AOK hat hiergegen Widerspruch eingelegt, den das Regierungspräsidium Freiburg in seinem Widerspruchsbescheid vom 9.Mai 2007 zurückgewiesen und die Entscheidung des Landratsamtes als rechtmäßig erklärt hat.
Gleichzeitig wurde der Sofortvollzug der Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis angeordnet. Dieser Punkt hat wesentliche Bedeutung für alle Taxiunternehmer im Ortenaukreis.
Mit Zustellung der Widerspruchsentscheidung am 14.Mai 2007 rechnen alle Taxiunternehmer im Ortenaukreis Krankenfahrten im Tarifgeltungsbereich nach Taxentarif ab."
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Gegen diesen richtungsweisenden Bescheid hat die AOK Baden-Württemberg zwar vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Klage eingereicht, doch können die Taxiunternehmen im Ortenaukreis bis zu einem rechtskräftigen Urteil wieder zum dem Aufwand angepassten Konditionen Krankenfahrten durchführen und abrechnen.
Damit hat David zumindest einen Etappensieg gegen Goliath -die vermeintlich allmächtigen Krankenkassen - errungen.
Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, daß der unermüdliche Einsatz der IG Taxi Ortenau Früchte für das gesamte baden-württembergische Personenbeförderungsgewerbe getragen hat.
Bei Verhandlungen im Herbst 2010 konnte nunmehr auf Augenhöhe mit den Krankenkassenverbänden verhandelt werden. Das Resultat: Ein neuer Rahmenvertrag mit deutlich besseren Vergütungsregelungen für die Taxi- und Mietwagenunternehmer. Fünf Jahre zuvor wäre ein solcher Vetragsabschluß noch undenkbar gewesen. Und noch ein Gutes hat dieser Neuabschluß bewirkt: Das Verhältnis zwischen dem Personenbeförderungsgewerbe und den Krankenkassen wurde spürbar entspannt.
Heute führt unsere Vereinigung den Namen "Interessengemeinschaft Taxi Ortenau e.V. (IG Taxi Ortenau)". Seit Mai 2008 sind wir eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Offenburg/Baden unter der Vereinsregister Nummer 1005. Sitz des Vereines ist Offenburg. Parteipolitisch und konfessionell ist unser Verein unabhängig.
Zweck und Aufgabe unseres Vereines ist es, in der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxis und Mietwagen im Ortenaukreis tätige Personen, Gruppen und Unternehmen auf freiwilliger Basis zusammenzuschließen und gewerbepolitisch für das Personenbeförderungsgewerbe tätig zu sein.
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Die Mitgliedschaft in unserem Verein können sowohl Taxi- als auch Mietwagenunternehmen sowie Vermittlungszentralen erwerben.
Zur Finanzierung der Kosten des Vereines wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung richtet, erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Zu besonderen Anlässen und Zwecken kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung zusätzlich eine in der Höhe festzusetzende Umlage beschlossen werden.
In der Regel treffen wir uns einmal im Monat zu einem sogenannten Taxistammtisch, um Erfahrungen auszutauschen, Probleme zu erörtern, über aktuelle Vorgänge und Entwicklungen im Taxi- und Mietwagengewerbe zu diskutieren usw.
Gemeinsam mit Vertretern der für das Personenbeförderungsgewerbe zuständigen Verbände setzen wir uns für die berechtigten Interessen und Belange des regionalen Taxi- und Mietwagengewerbes mit Schwerpunkt Ortenaukreis ein und sind somit ein neutraler Ansprechpartner für unsere Mitgliedsunternehmen.